Corona-Virus und Corona-Soforthilfeprogramm

25.03.2020

Am 23.03.2020 startete das Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft. Dieses kann von Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Thüringen in Anspruch genommen werden. Das Land lasse die Unternehmen in dieser schwierigen Situation nicht allein. Der Minister weist allerdings darauf hin, dass das Programm ausdrücklich nur auf Firmen beschränkt ist, die durch die Corona-Krise unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Die Einmalzahlung soll ausschließlich denjenigen Firmen und Gewerbetreibenden über die ersten Hürden helfen, die in einer existenzbedrohenden Situation sind. Bei der Antragstellung müsse hierzu die Schadenshöhe beziffert und eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden.

 

Das Soforthilfeprogramm richtet sich an gewerbliche Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft. Das schließt Soloselbständige bspw. aus technischen, pädagogischen, künstlerischen oder Marketingberufen ein. Die Fördersummen belaufen sich – je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Vollzeitbeschäftigten-Äquivalent) – auf bis zu 5.000 (bis 5 Beschäftigte), 10.000 (6 bis 10 Beschäftigte), 20.000 (11 bis 25 Beschäftigte) bzw. 30.000 Euro (bis 50 Beschäftigte). Die Bundesregierung hat inzwischen ebenfalls ein Soforthilfe-Zuschussprogramm angekündigt. Sobald dieses beschlossen ist, werden die Bundesmittel vorrangig eingesetzt. Eine nochmalige Antragstellung ist nicht erforderlich.

Informationen des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

 

Der Antrag ist vorzugsweise unter https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020 online auszufüllen.

 

 

Die aktuellsten Verfügungen und Informationen des Landratsamtes Wartburgkreis finden Sie und auf der Internetseite unter https://www.wartburgkreis.de/leben-im-wartburgkreis/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-corona-virus veröffentlicht.

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